Hersteller-Garantie der Salzburger Getreidemühlen
Stand: 01.01.2022
Salzburger Getreidemühlen werden mit langjähriger Erfahrung gefertigt und kontrolliert. Die Getreidemühlen sind für den privaten Hausgebrauch konzipiert und konstruiert. Es dürfen nur haushaltsübliche Mengen verarbeitet werden. Ausgenommen davon sind die Gewerbemühlen.
Die Mühlen sind laut Bedienungsanleitung zu betätigen und zum Mahlen der in der Bedienungsanleitung angeführten Getreidearten und ähnlicher Körner bestimmt. Die Körner müssen gereinigt und zum menschlichen Verzehr geeignet sein.
Jede andere Verwendung der Mühlen gilt als nicht bestimmungsgemäß und die AGRISAN GMBH übernimmt keine Haftung aus daraus entstehenden Folgen.
Garantie für Granit-Mahlsteine: 24 Jahre*
Garantie für Haushaltsmühlen: 12 Jahre Garantie
Garantie für Gewerbemühlen: 2 Jahre Garantie
*24 Jahre auf Bruch und Ausbruch von Steineteilchen bei Verwendung der Mühle nach Bedienungsanleitung und Herstellervorgaben. Die Granitsteine werden kostenlos ausgetauscht, wenn die Mahlleistung durch Bruch oder Ausbruch beeinträchtigt ist. Zusätzlich garantieren wir, dass wir Natursteine innerhalb einer Garantiezeit von 12 Jahren kostenlos nachschleifen, wenn die Mühle bestimmungsgemäß verwendet wurde und dies notwendig sein sollte.
Bevor Sie das Gerät zurücksenden:
Wir ersuchen Sie jedoch, bevor Sie das Gerät zu uns senden, um eine kurze E-mail oder Ihren Anruf.
Es könnte eine Kleinigkeit oder ein Bedienungsfehler vorliegen, etwas, das wir einfach lösen können. Damit ersparen Sie Ihrer Mühle eine unnötige Transportbelastung.
- Garantiebestimmungen:
Die Garantie gilt für alle auftretenden, nachweisbaren Material- und Verarbeitungsfehler während der gewählten Garantiezeit und richtet sich nach Wahl des Herstellers auf Ersatz, Reparatur oder Erstattung. Sie umfasst nicht den Ersatz von Folgeschäden, gilt nicht bei Verlust oder bei natürlichem Verschleiß oder bei Schäden, die auf Gewaltanwendung, unsachgemäßem Gebrauch oder mangelnder oder unsachgemäßer Pflege beruhen. Bei Eingriffen, die nicht durch unseren Betrieb oder durch uns befugte Personen durchgeführt werden erlischt die Garantie. Die Garantie gilt im gesamten europäischen EU-Raum für Geräte, die für die europäische Auslieferung im EU-Raum vorgesehen sind.
Zerbrechliche Teile sind von der Garantie ausgenommen. Holz ist ein lebendes Material und es können kleine Risse im Holzgehäuse entstehen. Diese gelten nicht als Materialfehler.
Natürlich verbleiben Ihnen jederzeit im Fall eines Mangels Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Sie unabhängig von der Garantie uns gegenüber geltend machen können und die durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
Gesetzliche Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Durch eine geleistete Garantie wird die Garantiezeit nicht verlängert oder erneuert.
- Garantieabwicklung:
- Reparaturen von Material- und Verarbeitungsfehlern innerhalb der Garantiezeit erledigen wir selbstverständlich völlig kostenlos.
- Zur Geltendmachung der Garantie benötigen wir den Kaufbeleg/Rechnung.
- Bitte legen Sie auch eine Information über das zu behebenden Problem bei und geben Sie uns Ihre Telefonnummer bekannt, damit wir Sie gegebenenfalls kontaktieren können.
- Das Gerät ist gut verpackt und versichert an unsere Adresse zu senden. Bitte senden Sie nur die Mühle mit Deckel.
- Die Transport- bzw. Versandkosten gehen zulasten des Kunden.
- Nach Reparatur oder Service senden wir das Gerät kostenlos an Sie zurück.
- Verpackung
Bitte verpacken Sie, wenn eine Rücksendung notwendig ist, Ihre Mühle im Originalkarton oder bestmöglich in einen ausreichend starken Karton mit genügend Schutz. Verwenden Sie bitte ausreichend Stopfmaterial wie Zeitungen, Kartons etc.
Garantiegeber und Garantieadresse:
AGRISAN NATURPRODUKTE GMBH
Gasteigweg 25
5400 Hallein
Österreich
Tel. +43 6245 83282
E-Mail: info@agrisan.at