Garantie

Unsere Hersteller-Garantien – So beweisen wir Qualität und Langlebigkeit!

 „Lebenslange“ Garantie auf den Granit Mahlstein bei Bruch und Ausbrechen von Steinteilchen

Garantiebestimmungen:

Die Garantie gilt ab Kaufdatum, zeitlich unbegrenzt, bei Bruch und Ausbrechen von Steinteilchen aus dem Granit trotz Verwendung der Mühle nach Bedienungsanleitung und Herstellervorgaben.
Die Granitsteine werden kostenlos ausgetauscht, wenn die Mahlleistung durch Bruch oder Ausbruch von Steinteilchen beeinträchtigt ist.
Die Garantie gilt nicht bei Schäden, die auf Gewaltanwendung oder unsachgemäßem Gebrauch beruhen.

12 Jahre Garantie gesondert bei vorzeitigem Verschleiß des Granit-Mahlsteins

Garantiebestimmungen:

Die Garantie gilt ab Kaufdatum und gibt einen Anspruch auf ein kostenloses Nachschleifen des Granit-Mahlsteins, wenn dies innerhalb der Garantiezeit notwendig werden sollte und die Mühle gemäß der Bedienungsanleitung verwendet wurde.

12 Jahre Garantie auf alle anderen Komponenten der Haushaltsmühle wie Gehäuse, Trichter, Motor usw.

Garantiebestimmungen für alle elektrischen Haushaltsmühlen (Carina, MAX, MAX Spezial, MT 5, MT 5 ED, MT 12, MT 18 und Style) sowie für die Handmühlen (MH 4, MH 6 und MH 8).

Die Garantie gilt ab Kaufdatum für alle nachweisbar aufgetretenen Material- und Verarbeitungsfehler und richtet sich nach unserer Wahl auf Ersatz, Reparatur oder Erstattung des Kaufpreises.

Von der Garantie ausgenommen sind zerbrechliche Teile. Holz ist ein lebendes Material und es können kleine Risse im Holzgehäuse entstehen. Diese gelten nicht als Materialfehler.

Die Garantie umfasst nicht den Ersatz von Folgeschäden, gilt nicht bei Verlust oder bei natürlichem Verschleiß oder bei Schäden, die auf Gewaltanwendung, unsachgemäßem Gebrauch oder mangelnder oder unsachgemäßer Pflege beruhen.
Bei Eingriffen, die nicht durch den Hersteller oder durch seitens des Herstellers befugte Personen durchgeführt werden, verfällt der Garantieanspruch.

2 Jahre Garantie auf alle Gewerbemühlen

Garantiebestimmungen für elektrischen Gewerbemühlen (MT 18 Gewerbemühle und MT 18-D)

Die Garantie gilt ab Kaufdatum für alle nachweisbar aufgetretenen Material- und Verarbeitungsfehler und richtet sich nach unserer Wahl auf Ersatz, Reparatur oder Erstattung des Kaufpreises.

Von der Garantie ausgenommen sind zerbrechliche Teile. Holz ist ein lebendes Material und es können kleine Risse im Holzgehäuse entstehen. Diese gelten nicht als Materialfehler.

Die Garantie umfasst nicht den Ersatz von Folgeschäden, gilt nicht bei Verlust oder bei natürlichem Verschleiß oder bei Schäden, die auf Gewaltanwendung, unsachgemäßem Gebrauch oder mangelnder oder unsachgemäßer Pflege beruhen.
Bei Eingriffen, die nicht durch den Hersteller oder durch seitens des Herstellers befugte Personen durchgeführt werden, verfällt der Garantieanspruch.

2 Jahre Garantie auf den Salzburger Flockenmeister
3 Jahre Garantie auf den Salzburger Flockenmeister mit Zahnradantrieb

Die Garantie gilt ab Kaufdatum für alle nachweisbar aufgetretenen Material- und Verarbeitungsfehler und richtet sich nach unserer Wahl auf Ersatz, Reparatur oder Erstattung des Kaufpreises.

Von der Garantie ausgenommen sind zerbrechliche Teile. Holz ist ein lebendes Material und es können kleine Risse im Holzgehäuse entstehen. Diese gelten nicht als Materialfehler.

Die Garantie umfasst nicht den Ersatz von Folgeschäden, gilt nicht bei Verlust oder bei natürlichem Verschleiß oder bei Schäden, die auf Gewaltanwendung, unsachgemäßem Gebrauch oder mangelnder oder unsachgemäßer Pflege beruhen.
Bei Eingriffen, die nicht durch den Hersteller oder durch seitens des Herstellers befugte Personen durchgeführt werden, verfällt der Garantieanspruch.

Allgemeine Garantiebestimmungen

Die Mühlen sind laut Bedienungsanleitung zu betätigen und zum Mahlen der in der Bedienungsanleitung angeführten Getreidearten und ähnlicher Körner bestimmt. Die Körner müssen gereinigt und zum menschlichen Verzehr geeignet sein.

Die Mühlen sind nur für den privaten Hausgebrauch konzipiert und konstruiert. Es dürfen nur haushaltsübliche Mengen verarbeitet werden. Die Garantie gilt nicht für Gewerbemühlen und den gewerblichen Einsatz.

Jede andere Verwendung der Mühlen gilt als nicht bestimmungsgemäß und berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der Garantie

Durch eine geleistete Garantie wird die Garantiezeit nicht verlängert oder erneuert.

Die Garantie gilt im gesamten europäischen EU-Raum für Geräte, die in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erworben wurden und dort vom Hersteller oder mit Zustimmung des Herstellers in Verkehr gebracht wurden.

Ihnen verbleiben selbstverständlich sämtliche jeweiligen gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber Ihrem Verkäufer. Diese werden von den durch uns zusätzlich übernommenen Garantien nicht berührt.

Garantieabwicklung

Im Garantiefall kontaktieren Sie uns bitte unter nachfolgender Adresse per Post oder E-Mail:

Garantiegeber und Garantieadresse:

AGRISAN NATURPRODUKTE GMBH
Gasteigweg 25
A-5400  Hallein
Österreich

Tel. 0043 6245 83282
E-Mail: [email protected]

Für die Geltendmachung der Garantie benötigen Sie den Kaufbeleg/Rechnung. Bitte fügen Sie diesen der Reklamation bei.

Bevor Sie das Gerät zurücksenden, beschreiben Sie uns bitte zunächst das Problem. Es könnte eine Kleinigkeit oder ein Bedienungsfehler vorliegen, der schnell zu lösen ist.
Wenn erforderlich, organisieren wir die Abholung innerhalb Österreichs und Deutschlands für Sie kostenfrei per Paketdienst.
Eine Rücksendung aus dem restlichen EU-Raum bitten wir in Absprache mit uns vorzunehmen. Hierfür übernehmen wir nur bei vorheriger Absprache und Zusage unsererseits die Kosten.
Bitte verpacken Sie, wenn eine Rücksendung notwendig ist, Ihre Mühle im Originalkarton oder bestmöglich in einen ausreichend starken Karton mit genügend Schutz. Verwenden Sie bitte ausreichend Stopfmaterial wie Zeitungen, Kartons etc.
Bitte senden Sie nur die Mühle ohne Zubehör, Deckel, Bedienungsanleitung etc.
Sollten Sie selbst das Paket an unsere Adresse senden, frankieren Sie das Paket, bitte ausreichenden und denken Sie bitte auch an eine Transportversicherung. Wir übernehmen keine Haftung für einen Verlust oder eine Beschädigung durch den Transport.

Stand: 03.02.2024