Wenn wir heute ein Brot beim Bäcker, in einem Backshop oder im Supermarkt kaufen, dann wissen wir oft gar nicht so genau, was da alles drin steckt. Aktuell ist eine ziemlich große Menge an Backhilfsmitteln erlaubt, die in der EU-Verordnung Nr. 1129/2011 festgelegt ist.
Wusstet ihr schon, dass …
- 98% der Bäcker oft sehr unkritisch zu Backhilfsmitteln greifen?
- der Zusatzstoff E-920 (L-Cystein) oft aus Menschen- oder Tierhaar gewonnen wird? Er sorgt dafür, dass der Brotteig nicht an Bändern oder Maschinen hängen bleibt und knetfähiger wird.
- „ballaststoffreiche“ Brote (keine Vollkornbrote) oft mit Sojaschalen angereichert werden und somit eigentlich Abfälle aus der Margarineherstellung enthalten?
- die E-Nummer 150d entsteht, wenn man Zucker gemeinsam mit Sulfit- und Ammoniumverbindungen erhitzt? Die daraus resultierende Zuckercouleur macht das Brot dunkel.
- oft bei Vollkornbroten aus der Fabrik die Keime durch Erhitzen lagerungsfähig gemacht werden und somit auch viele der wertvollen Vitamine verloren gehen?
- bei Tests von Verbraucherverbänden festgestellt wurde, dass 98% der untersuchten Vollkornbrote mehr Salz enthielten, als für den Geschmack nötig gewesen wäre?
- Bäcker oft gar nicht so genau wissen, was in den Fertigmehlen alles steckt, die sie kaufen, um ihr Brot zu backen, weil die Industrie nicht preisgibt, welche Inhaltsstoffe ihre Fertigmehle beinhalten?
Ziemlich erschreckend, was es mit den Backhilfsmitteln auf sich hat, nicht wahr? Deshalb können wir euch nur ans Herz legen, euer Mehl mit einer Salzburger Getreidemühle selbst frisch zu mahlen und daraus euer Brot zu backen. Da wisst ihr auf jeden Fall, was drin steckt und schmecken wird es auch hervorragend!
Wir wünschen euch einen schönen Tag und bis bald!
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Quellen
Münzing-Ruef, I. (2000): Kursbuch gesunde Ernährung. Die Küche als Apotheke der Natur. München: Zabert Sandmann GmbH, S. 304
EU-Verordnung Nr. 1129/2011 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011R1129&from=EN